Claudio
Moreschini (Hrsg.): Boethius, De consolatione philosophiae, Opuscula
theologica. München/Leipzig: K. G. Saur (Bibliotheca
Teubneriana), 2. Aufl. 2005. xxi, 263 S. Euro 76.-- ISBN
3 598 71278 2. 1 Siehe
Plekos 3, 2001, 61-65. 2
Claudio Moreschini: Sulla tradizione manoscritta della consolatio
e degli opuscula theologica di Boezio: proposte per una
recensio, in Ders.: Varia Boethiana. Neapel 2003,
77-134, wo er v.a. die Beziehungen der die theologischen Schriften
überliefernden Handschriftenfamilien zu einander bespricht, was
für die Consolatio deswegen von Bedeutung ist, weil
diese häufig zusammen mit den Opuscula überliefert
wurde. 3
So hat ihn auch der Rezensent in seinen füheren Arbeiten, dem
allgemeinen Usus folgend, gewählt. Vgl. aber jetzt die
Überlegungen in der Einleitung zur 2. Auflage des Kommentars
zur Philosophiae consolatio, Berlin/New York S. 24 (im Druck). 4
Auch Ha bietet diese Form im Explicit des 1., 2. und 4.
Buches. 5
Zum Problem der „Quelle“ vgl. ausführlich den
entsprechenden Abschnitt in der Einleitung zu meinem Kommentar.
Schon
fünf Jahre nach der ersten Auflage1
konnte Claudio Moreschini eine zweite verbesserte Auflage dieser
wichtigen Schriften des Boethius vorlegen. Inzwischen sind auch seine
Beiträge zur Überlieferungsgeschichte erschienen.2<
Die Neuauflage gab nicht nur Gelegenheit, Errata zu berichtigen,
sondern auch den kritischen Apparat zu ergänzen und den Text
teilweise zu modifizieren. Die im übrigen unveränderte
Praefatio enthält einen Nachtrag, der darüber Auskunft
gibt, daß der Herausgeber zwei weitere Handschrifgten des 9.
Jh. beigezogen hat; für die Consolatio den Codex
Harleianus 2683 mit dem Sigel Ha, für die Opuscula theologica
den Codex Cantabrigensis (Corpus Christi Collegium 206) mit dem
Sigel Co, die aber beide merkwürdigerweise im unverändert
übernommenen Conspectus siglorum fehlen.
Beibehalten
wurde der Werktitel De consolatione Philosophiae,3
obwohl die Handschriften4
eher auf Philosphiae consolationis libri hinweisen, was auch
von der Sache her gerechtfertigt ist.
An
Textänderungen gegenüber der 1. Auflage sind zu registrieren:
1 carm. 3,3 cum praecipiti glomerantur sidera (1. Aufl. nubila)
Coro. O’Daly (The Poetry of
Boethius, London 1991, 121) hätte genannt werden sollen.
2 carm. 1,8 wurde die alte Korruptel durch Smolaks Vorschlag
summis (statt des unsinnigen suis) offensichtlich
geheilt.
2,4,6 pudicitia pudore; (pudore) in der 1. Aufl. noch
getilgt.
3,10,31: haecine omnia, [bonum,] sufficientia, potentia ceteraque, veluti quaedam beatitudinis membra sunt an ad bonum veluti ad verticem
cuncta referuntur. Die Tilgung von bonum folgt der
Textgestaltung von Gegenschatz/Gigon.
4 carm. 5,3 cur regat tardus plaustra Bootes (1. Aufl. legat).
- Druckfehler im Apparat.
Im
kritischen Apparat sind einige Lesarten und Varianten hinzugekommen. Aus dem Emmeranus (BSB Clm 14324) zu 1 m. 1, 15; 1,3,7;
aus dem Tegernseensis (BSB Clm 18765) zu 1,1,4;
HA stützt1,3,5 die schon von Bieler bevorzugte Lesart
accideret; 1,5,4 die Variante oriundo.
Beibehalten wurden die Lesarten
1,1,1 signarem gegen den cursus,
1,1,4 in utrasque,
1,4,32 maiestatis crimen in Albinum delatae, jetzt auch gestützt durch Ha,
2 carm. 1, 2 et aestuantis. Der harte Moduswechsel
verterit/fertur wird offensichtlich akzeptiert.
2,8,1 stützt jetzt auch Ha die Tilgung von nihil.
3,5,8 sollte man mit Magee, Hermes 125, 1997, 253-257 für situm die Korrektur aus dem Vaticanus 363 situs in
den Text aufnehmen oder nach videatur stärker
interpungieren.
4,2,30 ut [idem] scelesti viribus omnibus videantur esse deserti.
4,3,16 infra homines merito detrudat improbitas.
4,6,8 multiplicem regendis modum statuit.
5,6,16 itaque si praesentiam pensare velis.
Als Desiderata bleiben sind, wie in der 1. Auflage, zu nennen: Man vermißt
eine Zusammenstellung der Sekundärliteratur zur Textkritik der
Consolatio. Problematisch bleibt weiterhin der Index
fontium, etwa im Vergleich mit der Ausgabe von Bieler.Selbst die
Nennung einer „Quelle“ im Text bietet noch keine Gewähr
dafür, daß sie wirklich die direkte Vorlage darstellt.5 Die Kriterien für den Index rerum hätten kurz
genannt werden sollen.
Moreschinis
Ausgabe hat in der zweiten Auflage nicht nur durch die weitere
Verbreiterung der handschriftlichen Grundlage eine deutliche
Verbesserungen erfahren. Sie bewährt sich als zuverlässiges, aber auch zur Diskussion herausforderndes
Instrument für die Arbeit an diesen wichtigen Texten.
Joachim Gruber, Erlangen
joachim.gruber@nefkom.net
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