Heinz Bellen: Grundzüge der römischen Geschichte. Dritter Teil: Die Spätantike von Constantin bis Justinian. Anhang von Johannes Deißler. Darmstadt: Primus 2003. VIII, 438 S. Euro 24,90. ISBN 3-89678-456-0.

Das Erscheinen des hier anzuzeigenden dritten Teils der „Grundzüge der römischen Geschichte” konnte der frühere Mainzer Ordinarius für Alte Geschichte nicht mehr erleben. Sein Schüler Johannes Deißler hat das dreibändige Werk (Teil 1: 1994, Teil 2: 1998) zum Abschluß gebracht. Bei diesem Sachverhalt ist es schwer, Defizite in der Darstellung gerecht zu beurteilen. Vorweg sei aber festgehalten, daß hier eine Werk vorliegt, in dem die Ereignisse der Jahre von 306 bis 565 detailgetreu und mit steten Verweisen auf die Quellen nacherzählt werden. Dabei werden in gleicher Weise verwaltungspolitische und wirtschaftliche Faktoren berücksichtigt. Ein besonderer Schwerpunkt eines jeden Kapitels ist die kirchengeschichtliche Entwicklung. Wer sich also „nur“ über das innen- und außenpolitische Geschehen des jeweiligen Zeitabschnitts informieren will, findet in aller Regel die gewünschten Informationen, die nicht nur in einer Zeittafel zusammengefaßt sind, sondern auch durch ausführliche Indices zugänglich gemacht werden.1 Wer aber, gerade auch als Nicht-Historiker, nach wertenden Urteilen zu einzelnen Herrschern, zu politischen Handlungen oder kirchlichen Entwicklungen sucht, wird eher enttäuscht.2 Was in der vorliegenden Form geboten wird, ist eine Aneinanderreihung von Fakten; von einer kritischen modernen Darstellung einer Epoche voller Umwälzungen und grundlegenden Veränderungen erwartet man jedoch deutlich mehr. Ob das der Autor nicht mehr leisten konnte oder nie zu bieten beabsichtigte, muß dahingestellt bleiben.

Der umfängliche Stoff gliedert sich in 10 Kapitel. Im ersten, dem umfangreichsten, mit der Überschrift „Von der Tetrarchie zur Monarchie" wird die „Grundlegung des Verhältnisses Staat – Kirche durch Constantin“ besprochen. Beginnend mit den Ereignissen des Jahres 306, dem Eintritt Constantins in die Tetrarchie und der Usurpation des Maxentius werden zunächst die Fakten bis zum Tode Maximians (310) knapp angeführt. Das Edikt des Galerius von 311 wird als grundsätzlicher Wandel im Verhältnis des römischen Staates zu den Christen bezeichnet, der sich nach der Schlacht an der Milvischen Brücke in der Vereinbarung zwischen Constantin und Licinius fortsetzte. Die Sicherung der Rheingrenze durch Constantin wird im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Auseinandersetzung mit Maxentius gesehen. Auf die viel diskutierte Frage, wie Konstantin die Gottheit verstand, der er seinen Sieg zu verdanken glaubte, wird nicht weiter eingegangen. War für ihn Christus nichts anderes als eine Erscheinungsform des Sonnengottes, von dem er sich genealogisch ableitete? Eindeutig ist auf jeden Fall die monotheistische Grundhaltung Constantins (15). In die streng chronologische Darstellung sind nicht nur die Verwaltunsmaßnahmen eingebunden, sondern auch die kirchengeschichtlichen Entwicklungen wie der Donatistenstreit in Nordafrika, das Aufkommen des Eremiten- und Coenobitentums in Ägypten und des Arianismus. Auch wirtschaftsgeschichtliche Faktoren wie die Ordnung des Finanz-, Münz- und Steuerwesens werden im chronologischen Kontext berücksichtigt ebenso wie die neue Einteilung der Eliten in Rangklassen und weitere verwaltungstechnische Maßnahmen (Ausbau des alten Byzanz zum neuen Konstantinopel, Verhältnis der Neugründung zum „alten“ Rom). Vielleicht wäre es aber leserfreundlicher gewesen, die reine Ereignisgeschichte von den innenpolitischen organisatorischen Maßnahmen zu trennen. Gut informierend wird über das Konzil von Nicaea berichtet, sodann über die Kirchenbaupolitik im Osten, insbesondere in Jerusalem sowie über die Grenzsicherung an der Donau, wiederum mit Einzelnachweisen. Danach werden die Kämpfe gegen Goten und Sarmaten an der Donau geschildert und die Nachfolgeregelung dargestellt, außerdem die Christianisierung Armeniens und die Auseinandersetzungen mit den Persern, zusammenfassend wiederum die Sozial- und Wirtschaftsgesetze. Die „weltgeschichtliche Bedeutung“ Constantins steht für Bellen außer Frage (51). Gerne hätte man in einer abschließenden Würdigung ein Urteil darüber erfahren, ob der Autor in Constantin den großen Neuerer sieht, der die „Constantinische Wende“ aus Glaubensüberzeugung herbeiführte, oder ob er, wie etwa Karen Piepenbrink meinte,3 diese Wende bereits von den Tetrarchen eingeleitet wurde und Constantin nur der konsequente Fortsetzer ihrer Maßnahmen war.

Im 2. Kapitel „Das Erbe Constantins des Großen in den Händen seiner Söhne“ schildert die blutigen und verlustreichen Auseinandersetzungen im Verlauf der Nachfolge, bis sich mit Constantius II. derjenige durchsetzte, der außenpolitisch vor allem mit der Grenzsicherung an Donau und im Orient, innenpolitisch mit dogmatischen Streitigkeiten (Donatisten, Arianer) beschäftigt war, wobei er sich durchaus als „Bischof der Bischöfe“ verstand und dadurch eine Entwicklung einleitete, die für das Verhältnis von Kaisertum und Kirche in der Folgezeit von grundlegender Bedeutung war. Der Aufstieg Julians und seiner Leistungen wird ebenfalls in diesem Abschnitt gewürdigt. Unter den kirchenhistorischen Ereignissen wird auch der Entwicklung des Mönchtums unter Basilius besondere Aufmerksamkeit geschenkt wie überhaupt der Autor die Entwicklung der Kirchengeschichte eingehend nachzeichnet. Eher marginal sind dagegen Literatur, Architektur und bildende Kunst besprochen. Hinweise auf Werke wie die Schrift De trinitate des Hilarius von Poitiers (72) sind eher die Ausnahme.

Das dem Julian gewidmete 3. Kapitel mit der Überschrift „Rückkehr zu den alten Göttern?“ setzt mit den Ereignissen nach dem Tode des Constantius II. 361 ein. Zunächst werden die religionspolitischen Maßnahmen des neuen Herrschers besprochen, sein Programm für die Wiederherstellung der Tempel und die Aufhebung von Privilegien für die christliche Kirche und das Rhetorenedikt vom 17. 6. 362, das selbst bei Anhängern der alten Religion Kritik fand. Daran schließen sich die Aktivitäten an, welche die innenpolitische Abrechnung mit den Anhängern des Constantius II. zum Ziel hatten, sowie seine innenpolitischen Verwaltungsmaßnahmen (Postwesen, Steuerpolitik, Ordnung des Städtewesens, letztere mit zahlreichen Details). Ausführlich wird der in den Quellen durch Augenzeugenberichte (Ammianus, Eutropius, Oreibasios) gut dokumentierte Perserfeldzug, der Tod Julians und der unrühmliche Friedensschluß mit den Persern erzählt. Eine knappe und ausgewogene Würdigung Julians beschließt das Kapitel.

Die Zeit bis zum Schicksalstag von Adrianopel mit der Regierung Valentians I. und des Valens wird in dem (4.) Kapitel „Reichsteilung und Reichsverteidigung“ dargestellt. Auch in diesem Kapitel spielt das Verhältnis der beiden Herrscher zu den verschiedenen christlichen Gruppierungen eine wichtige Rolle. Die Frage allerdings, warum gerade die kirchlichen Gruppen im Osten des Reiches theologisch-dogmatische Fragen mit einer derartigen Verbissenheit diskutierten, wird nicht gestelllt. Ist es ein hellenistisches Erbe, das sich in den dogmatischen Kontroversen einen Ersatz für philosophische Diskussionen schuf? War es die einzige Möglichkeit, individuelle Meinung und Interpretation kundzutun, nachdem politische Mitwirkungsmöglichkeiten, wie sie in der alten Polis bestanden hatten, bereits seit langem nicht mehr möglich waren? Ein Politikum waren die jeweiligen dogmatisch-häretischen Gruppierungen auf jeden Fall, wie das entschlossenen Vorgehen des Valens gegen alle nichtarianischen Gruppierungen zeigt. So unterschied sich Valens auch von der toleranten Haltung seines älteren Bruders (125). Während das Wirken Martins von Tours, das doch in der gallischen Literatur einen so starken Niederschlag fand, eher beiläufig erwähnt wird, sind die unter dem Stichwort „Patrocinium“ zu subsumierenden sozialen Probleme und die darauf antwortende kaiserliche Gesetzgebung ausführlich dargestellt. Das gleiche gilt für die Fürsorge Valentinians für die stadtrömische Bevölkerung, die mit der Zwangskorporation bestimmter Berufe verbunden war. Im Zusammenhnag mit den steuerlichen Maßnahmen des Valens sind die Reden des Themistios eine wichtige Quelle, ohne daß diese Persönlichkeit in der Darstellung deutlichere Konturen annimmt. Das gleiche gilt im Westen für den Redner Symmachus oder für Ausonius. Die historiographische Textsorte der Breviarien wird wenigstens kurz erwähnt (134). Es folgen die Ereignisse bis zum Tode Valentinians, die zugleich den Beginn der eigentlichen Völkerwanderung markieren. Allerdings haben sich diese Ereignisse schon lange angekündigt und abgezeichnet, gewannen aber jetzt eine neue Qualität und Dimension, die schließlich infolge gravierender militärischer Fehler auf Seiten der Römer zu der Katastrophe von Adrianopel führten. Eine Würdigung der Historiographie Ammians, der sein Werk mit diesem Ereignis des Jahres 378 beschloß (143), wird im Anhang (353 f.) bei der Besprechung der Quellen ergänzt.

Das 5. Kapitel „Die Erhebung des Christentums zur Staatsreligion durch Theodosius den Großen“ schildert die Ereignisse bis 395. Auch hier wird am Ende nicht eine Würdigung der Entwicklung zum Staatskirchentum und der damit verbundenen Ideologie gegeben, sondern das Urteil den Worten des Ambrosius überlassen, der das Handeln des Theodosius in seiner Leichenrede aus seiner Sicht würdigte. Gerade angesichts der in der Forschung durchaus kontroversen Beurteilung des Theodosius wird man nach wie vor gerne zu der ausgewogenen Bewertung durch Adolf Lippold greifen4. Über den für das geistige Leben in Rom bedeutenden Symmachus-Kreis erfährt man wiederum nichts.

Unter der Überschrift „Verfestigung der Reichsteilung – Fanal der Germaneninvasion“ wird im 6. Kapitel die Herrschaft der Theodosius-Söhne Arcadius und Honorius dargestellt. Eine zentrale Rolle spielt dabei Stilicho, dessen unermüdliche Tätigkeit für das Reich schon von den Zeitgenossen unterschiedlich beurteilt wurde. Ein explizites Urteil des Autors fehlt auch hier. Auf kirchlicher Seite ist Augustinus die herausragende Gestalt der Zeit. Das durch Alarich ausgelöste Unheil für Italien und die Plünderung Roms 410 sind der Anlaß für das Werk De civitate Dei, eines der wirkungsmächtigsten Bücher der Spätantike, dessen Würdigung (196) doch wohl etwas zu knapp ausgefallen ist. Die mit Asketismus und Klostergründungen zusammenhängende reiche Literatur (Paulinus von Nola versus Ausonius, Sulpicius Severus u. a.) wird, wenn überhaupt, nur knapp erwähnt. Einen Schwerpunkt des Kapitels bildet die kirchenpolitische Auseinandersetzung mit dem Pelagianismus. In Südfrankreich und Spanien vollziehen sich durch die Westgoten nachhaltige Veränderungen, der Übertritt der Vandalen nach Nordafrika bahnt sich an.

„Gesetzessammlung und Hunnenabwehr“ sind Schwerpunkte der Entwicklung unter Theodosius II. und Valentinian III. bis zur Jahrhundertmitte, wie sie im 7. Kapitel geschildert werden. Zwei weitreichende Maßnahmen des sonst eher mönchisch zurückgezogen lebenden Theodosius waren für die Folgezeit von großer Bedeutung: die Sammlung der Kaisergesetze seit Konstantin, die als Codex Theodosianus bekannt sind, und der Ausbau der Lnadbefestigung Konstantinopels, welche die jetzt mit Rom gleichwertige Stadt für die nächsten Jahrhunderte uneinnehmbar machte. Das kirchenpolitisch bedeutsame und außerordentlich gut dokumentierte Konzil von Ephesus 431 wird ausführlich besprochen. Die Geschehnisse im Westen konzentrieren sich auf Gallien, wo insbesondere Aëtius in fortwährende Kämpfe mit germanischen Stämmen verwickelt war. Die Ereignisse gipfelten in der Schlacht auf den Katalaunischen Feldern (451), die das Ende der Hunnengefahr bedeutete. Anschließend wird die Entwicklung in Spanien bis zum Übertritt der Vandalen nach Afrika 439 nachgetragen, außerdem die Ansiedlung der Vandalen in Afrika und die weiteren politischen Geschehnisse in Italien unter Valentinian III. und der Tod des Aëtius, wodurch die chronologische Abfolge nicht unbeträchtlich gestört wird. Die in der Überlieferung gut dokumentierte literarische Hochblüte, die sich im Bemühen um die klassischen Texte niederschlug, wird am Ende des Kapitels eher beiläufig erwähnt. Immerhin wird der Bautätigkeit Valentinians III. in Ravenna einige Aufmerksamkeit geschenkt.

Unter dem wenig aussagekräftigen Titel „Neue Entwicklungen in Ost und West“ wird im 8. Kapitel die Geschichte vom Konzil von Chalcedon bis zum Ende des weströmischen Kaisertums erzählt. Ob man das Konzil von Chalcedon in gleicher Weise als „welthistorisches Ereignis“ bewerten darf wie die Schlacht auf den Katalaunischen Feldern (242), mag bezweifelt werden. Blieben doch im Osten die permanenten Glaubensstreitigkeiten weiterhin bestehen, während das Reich insgesamt von der Hunnengefahr auf Dauer befreit war.

Die Zeit Theoderichs des Großen wird im 9.Kapitel unter der Überschrift „‛Gotisches’ Königtum - ‛Byzantinisches’ Kaisertum“ dargestellt. Erzählt wird der Aufstieg Theoderichs zum magister militum, die Auseinandersetzung mit Odoaker5 sowie die Verwaltungsmaßnahmen des Ostgotenkönigs in Italien. Daran schließen sich die Kämpfe mit den Alamannen und Westgoten an. Im Osten werden die außen- und innenpolitischen Leistungen des Anastasios sowie die kirchengeschichtliche Entwicklung mit den Bemühungen um das Henotikon nachgezeichnet. Die Darstellung des Boethius-Prozesses stützt sich vorwiegend auf die sog. „Apologie“ in der Consolatio, was unter dem Aspekt der Staatsräson zwangsläufig zu einem negativen Urteil über Boethius führen muß. Der schon von Prokop erhobene Vorwurf des „Justizmords“ wird, wie weitgehend in der neueren Forschung,6 wohl mit Recht zurückgewiesen. Einen Hinweis auf die wissenschaftlichen Leistungen des Boethius (Schriften zum Quadrivium; Platon- und Aristotelesrezeption) sucht man, auch im Anhang, vergebens. Das gilt in gleicher Weise von den Vertretern des späten Platonismus wie Proklos oder Simplikios, die nicht einmal erwähnt werden. Immerhin wird die Bautätigkeit des Theoderich in Ravenna gewürdigt, wenn auch ohne kunstgeschichtliche Bewertung. Ebenso beschränkt sich die Darstellung der Vandalenherrschaft auf die Ereignisgeschichte – von der späten literarischen Blüte, die v.a. mit dem Namen des Dracontius, vielleicht aber auch, nach jüngsten Forschungen, mit dem des Martianus Capella verbunden ist, erfährt man nichts.7 Wie schon bei den anderen bedeutenden Herrscherpersönlichkeiten fehlt auch bei Theoderich eine abschließende Bewertung seiner politischen Leistung.8

Mit dem 10. Kapitel „Justinian und der Ausgang der Antike“ gelangt die Darstellung zu ihrem Abschluß. Die außenpolitischen Aktivitäten des Kaisers zur Sicherung der Ostgrenze, der Nika-Aufstand und besonders der Krieg Belisars gegen die Vandalen mit dem Ende ihres Reiches in Nordafrika werden im Detail erzählt. Erfreulich ausführlich gewürdigt wird die Rechtskodifikation des Corpus iuris. Breiten Raum nehmen die Aktivitäten der Gotenkönige Totila und Teja in Italien ein. Ein Blick auf die desolate innenpolitische Situation in Italien beschließt den Band. Die Würdigung Justinians beschränkt sich auf das Symbol des Januskopfes, das bereits Ernst Kornemann zur Charakterisierung der ganzen Spätantike herangezogen hatte.

Ausführliche Indices machen das unprätentiös und stilistisch eher schlicht geschriebene Buch auch zu einem handlichen Nachschlagewerk, in dem die Ereignisse im Detail, die Sozial- und Wirtschaftsgeschichte mit zahlreichen Einzelbelegen, die Kirchen- und Dogmengeschichte in großem Umfang dargestellt ist, ohne daß jedoch die Hauptakteure entsprechend aus der Sicht der modernen Geschichtsschreibung eine kompetente Würdigung erfahren. Eher schemenhaft oder völlig unberücksichtigt bleibt alles übrige, das gilt für die charakteristischen Entwicklungen im Bauwesen wie in der bildenden Kunst, in Philosophie und Literatur. So wird Geschichte weitgehend als Ereignisgeschichte verstanden, eine aus der Sicht des Rezensenten bedauerliche Beschränkung.9

Joachim Gruber, Erlangen
joachim.gruber@nefkom.net


1 Gut informierend sind auch die „Bemerkungen zur Quellenlage” im Anhang (353-367). Die Auflistung der literarischen Quellen (367 ff.) nennt vorzugsweise „Ausgaben mit deutschem Paralleltext”, was einem Teil des intendierten Leserkreises sicher entgegenkommt; die Nennung von Ausgaben in der Originalsprache bildet die Ausnahme. Offensichtlich wird die Kenntnis der Originalsprachen nur noch in Ausnahmefällen vorausgesetzt.

2 Eine Würdigung wie die Julians S. 109 ist eher die Ausnahme.

3 Konstantin der Große und seine Zeit. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft 2002, 131; besprochen in Plekos 5, 2003, 173-177.

4 Theodosius der Große und seine Zeit. Stuttgart 1968, 129-135.

5 Bellen wählt, wie etwa auch Demandt, die Namensform „Odovacar“.

6 Vgl. zuletzt Frank M. Ausbüttel: Theoderich der Große. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft 2003, 137; besprochen in Plekos 8, 2006, 51-54.

7 Dazu jetzt Joachim Gruber: Kommentar zu Boethius, De consolatione Philosophiae. Berlin: De Gruyter (2. Aufl.) 2006, 17.

8 Vgl. dazu jetzt das ausgewogene Urteil von Frank Ausbüttel (wie Anm. 5), 163 f.

9 Einige kritische Anmerkungen zur Form der Darstellung: Die sicher aufklärerisch gemeinte Darbietung der Ortsnamen in der antiken und einer modernen (landessprachlichen?) Schreibweise ist gelegentlich unkorrekt: S. 22 „Cordova“ statt Córdoba, und nicht konsequent durchgeführt (z. B. S. 45 Hispellum, heute Spello; S. 311 Auximum, heute Osimo), inkonsequent auch „der“/„das“ Konsulat. In der Wiederholung wirken die Doppelformen eher störend. Die Namen der Kirchenväter erscheinen gelegentlich mit dem Zusatz „hl.“ (23 Hieronymus, nicht jedoch Ambrosius, Augustinus). Sicher ging der Herausgeber mit dem vorgefundenen Manuskript sehr pietätvoll um. Allerdings stören zahlreiche erläuternde Einschübe in Klammern nicht selten den Lesefluß. Wohl hätte sich dafür wie für die wiederholt in den Text eingefügten Literaturangaben eine elegantere Lösung finden lassen, ohne die ursprüngliche Intention des Verfassers zu beeinträchtigen. Unerklärlich bleibt, warum der Herausgeber für die Stellenzitate der lateinischen Autoren von der Norm des Thesaurus abwich, dessen Zitierweise in der Regel kürzer ist.


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