Gaius: Institutiones. Lateinisch und deutsch, herausgegeben, übersetzt und kommentiert von Ulrich Manthe. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft 2004. 448 S. Euro 64. ISBN 3-534-17474-7.
Ulrich Manthe
(M.), Professor für Bürgerliches und Römisches Recht
an der Universität Passau und seit 1984 Mitarbeiter am großen
Editions- und Kommentierungswerk der Institutionen des Gaius von
David/Nelson, legt mit diesem Band erstmals im deutschen Sprachraum
eine zweisprachige Textausgabe der Institutionen vor.
In der
knappen, aber substantiellen Einleitung, gibt M. zunächst einen
Überblick über Leben und Werk des Gaius (bedenkenswert die
Hypothese, die Institutionen seien das Autorenexemplar oder die
Nachschrift einer Vorlesung), zeichnet dann die
Überlieferungsgeschichte der Institutionen nach und referiert
das Fortleben, insbesondere in den Institutionen Iustinians. Ein
kurzer Ausblick auf die Wirkungsgeschichte des Institutionensystems
bis hin zum Allgemeinen Landrecht für die preußischen
Staaten hätte hier Erwähnung finden können. Der
gedankliche Aufbau des Werks wird in der Gliederung der
Institutionen, die dem Band vorangestellt ist, dargestellt.
Die
Textgestaltung ist praxisorientiert. Im lateinischen Text ist jeder
Buchstabe, der in der Handschrift von Verona nicht mit genügender
Sicherheit gelesen werden kann, kursiv gedruckt; alle Abkürzungen
sind aufgelöst worden. Etwa 10% der Handschrift sind
unleserlich; der Nutzbarkeit des Textes ist es sehr zuträglich,
daß sich M. dafür entschieden hat, einigermaßen
sichere Ergänzungen in den Text aufzunehmen. Ergänzungen,
die unsicher sind, finden sich nur in den Fußnoten und mit
kleineren kursiven Buchstaben. M. macht seine
Interpretationsentscheidungen auch im lateinischen Text durch Kommata
und Semikola deutlich und nachvollziehbar; eine in einer
zweisprachigen Ausgabe durchaus gute Entscheidung. Ein kleiner
Apparat weist auf die Nebenüberlieferungen vor allem in
Digesten, den Institutionen Iustinians und der Epitome Gai hin.
Die
deutsche Übersetzung ist stets nachvollziehbar, verständlich
und erfreulich textnah. Sehr sinnvoll ist die Entscheidung,
Fachausdrücke des römischen Rechts in die Sprache des
deutschen Rechts und des BGB zu übersetzen, zumal man im
lateinischen Text ja parallel die lateinischen Fachtermini vorfindet.
Die Erläuterungen sind nützlich, aber sehr knapp gehalten.
Eine Bibliographie und ein gut nutzbares Register beschließen einen Band, der den Zugang zum Originaltext des Gaius sehr erleichtert und der deswegen insgesamt als Gewinn anzusehen ist.
Michael Hesse, Witten