Gaius: Institutiones. Lateinisch und deutsch, herausgegeben, übersetzt und kommentiert von Ulrich Manthe. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft 2004. 448 S. Euro 64. ISBN 3-534-17474-7.



Ulrich Manthe (M.), Professor für Bürgerliches und Römisches Recht an der Universität Passau und seit 1984 Mitarbeiter am großen Editions- und Kommentierungswerk der Institutionen des Gaius von David/Nelson, legt mit diesem Band erstmals im deutschen Sprachraum eine zweisprachige Textausgabe der Institutionen vor.
In der knappen, aber substantiellen Einleitung, gibt M. zunächst einen Überblick über Leben und Werk des Gaius (bedenkenswert die Hypothese, die Institutionen seien das Autorenexemplar oder die Nachschrift einer Vorlesung), zeichnet dann die Überlieferungsgeschichte der Institutionen nach und referiert das Fortleben, insbesondere in den Institutionen Iustinians. Ein kurzer Ausblick auf die Wirkungsgeschichte des Institutionensystems bis hin zum Allgemeinen Landrecht für die preußischen Staaten hätte hier Erwähnung finden können. Der gedankliche Aufbau des Werks wird in der Gliederung der Institutionen, die dem Band vorangestellt ist, dargestellt.

Die Textgestaltung ist praxisorientiert. Im lateinischen Text ist jeder Buchstabe, der in der Handschrift von Verona nicht mit genügender Sicherheit gelesen werden kann, kursiv gedruckt; alle Abkürzungen sind aufgelöst worden. Etwa 10% der Handschrift sind unleserlich; der Nutzbarkeit des Textes ist es sehr zuträglich, daß sich M. dafür entschieden hat, einigermaßen sichere Ergänzungen in den Text aufzunehmen. Ergänzungen, die unsicher sind, finden sich nur in den Fußnoten und mit kleineren kursiven Buchstaben. M. macht seine Interpretationsentscheidungen auch im lateinischen Text durch Kommata und Semikola deutlich und nachvollziehbar; eine in einer zweisprachigen Ausgabe durchaus gute Entscheidung. Ein kleiner Apparat weist auf die Nebenüberlieferungen vor allem in Digesten, den Institutionen Iustinians und der Epitome Gai hin.
Die deutsche Übersetzung ist stets nachvollziehbar, verständlich und erfreulich textnah. Sehr sinnvoll ist die Entscheidung, Fachausdrücke des römischen Rechts in die Sprache des deutschen Rechts und des BGB zu übersetzen, zumal man im lateinischen Text ja parallel die lateinischen Fachtermini vorfindet. Die Erläuterungen sind nützlich, aber sehr knapp gehalten.

Eine Bibliographie und ein gut nutzbares Register beschließen einen Band, der den Zugang zum Originaltext des Gaius sehr erleichtert und der deswegen insgesamt als Gewinn anzusehen ist.


Michael Hesse, Witten

sallustius-crispus@gmx.de


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