Clifford Ando: Imperial Ideology and Provincial Loyalty in the Roman Empire. Berkeley/Los Angeles/London: University of California Press 2000. 494 S. £ 38.00 ISBN 0-520-22067-6

Nicht erst seit Charles de Montesquieus ‚Betrachtungen über die Größe Roms und die Gründe seines Niedergangs‘ hat die Forschung das Phänomen des Römischen Reichs ausgiebig erörtert. Während dabei antike Geschichtsschreiber von Sallust bis Orosius mit ihren typischen Erklärungen des Niedergangs von Politik und Gesellschaft Roms in Republik und Kaiserzeit lange die Diktion bestimmten, gilt das Interesse heute mehr den Hintergründen der großen Funktionstüchtigkeit des imperialen Staatskörpers Roms bis in die Spätantike. In diese Tradition reiht sich auch vorliegendes Buch ein und legt eine breite mentalitätsgeschichtlich bzw. kultursoziologisch ausgerichtete Untersuchung zur Praktikabilität der römischen Reichsideologie vor dem Hintergrund provinzialer Loyalitäten vor.

Schon das Vorwort erklärt das Phänomen der ‚Stabilität‘ des Reiches nicht aus bloßer Machtausübung einer römischen Militärmaschinerie, sondern eher aus einem von Siegern und Besiegten gleichermaßen geachteten Konsens über Roms „Recht die gesellschaftliche Ordnung aufrechtzuerhalten und eine normative politische Kultur zu etablieren“ (XI). Bei der Frage nach den Prinzipien römischer Herrschaftslegitimation bedient sich der Autor moderner soziologischer Theorien von Max Weber, Pierre Bourdieu oder Jürgen Habermas (XII) wie auch des angloamerikanischen Zentrum-Peripherie-Modells (XIII). Seine Suche nach einer plausiblen Erklärung für die Herausbildung einer von allen Reichsbewohnern akzeptierten ‚communis patria‘ (1) umfasst nach der Einleitung drei größere Partien: ‚Antike und moderne Kontexte‘ (19-70), ‚consensus und Kommunikation‘ (71-273) und ‚Vom imperium zur patria‘ (275-412). Diese untergliedern sich ihrerseits in acht fortlaufend nummerierte Kapitel sowie eine kurze Zusammenfassung.

In der Einleitung (1-15) zum Generalthema ‚Praktikabilität römischer Machtausübung in den Provinzen‘ stellt der Autor mit Edward Gibbon fest, dass Rom mit der Etablierung einer umfassenden Reichsorganisation seit Augustus den Vorstellungen seiner provinzialen Untertanen in unterschiedlichsten Legitimationsmechanismen sehr entgegengekommen sei. Er räumt jedoch ein, dass eine völlige Interessensidentität zwischen Siegern und Besiegten sowie der Besiegten untereinander angesichts lokaler Dynamik so pauschal wohl nicht anzunehmen sei (5f.). Dennoch habe es Rom verstanden, einen reichsweiten Normenkonsens durch intensive verbale und nichtverbale Kommunikation mit ehedem Unterworfenen gerade in städtischen Zentren aktiv zu fördern (6ff.). Hierbei erscheint die praktische Konkurrenz verschiedener Loyalitäten – vor allem bei jenen, die Rom vormals nachhaltig bekämpft hatten oder weit entfernt von Rom als nunmehriger ‚patria‘ lebten – mit der Reichsideologie durchaus vereinbar, da diese jedem einen anderen Platz und damit Selbstfindungsmöglichkeiten zugewiesen habe (9ff.). All dies ist sicher richtig, doch erstaunt bereits hier die dezidierte Vorwegnahme späterer Ergebnisse im Sinne eines theoretischen Vor- bzw. Überbaus.

Im zweiten Kapitel (19-48) über Ideologie im Römischen Reich werden zunächst in der Tat moderne soziologische Theorien eher schlagwortartig auf die Situation Roms übertragen, was gleichermaßen für die Kommunikation zwischen Herrschern und Beherrschten (21ff.) oder das Problem der Definition von ‚Gehorsam‘ (24f.) und ‚charismatischer Autorität‘ (26ff.) gilt. Bisweilen ermüdende Theorien werden hier jeweils von ganz kurzen Bemerkungen über konkrete Herrscherpersönlichkeiten Roms wie Caesar oder Augustus ‚durchkreuzt‘, um dann sofort wieder zur reinen Lehre zurückzukehren – nicht ohne dabei durchaus auf die Fragwürdigkeit mancher Theoreme zu rekurrieren. Kurzbemerkungen zur Selbstlegitimation römischer Herrscher seit den Flaviern (34ff.) dienen dazu, Einführendes über wichtige ‚parameters of ancient political thought‘ (47) zu sagen. So werden auch im dritten Kapitel (49-70) in rascher Abfolge Aussagen eines Rutilius Namatianus, Dionysius von Halikarnassos, Livius, Vergil, Herodian, Cassius Dio, Cicero oder Aelius Aristides zu einem ‚complex of ideas‘ (66) über dauerhafte römische Reichsherrschaft gesammelt und für die Präsentation einer nachvollziehbaren ‚vision of Romanization‘ (52) funktionalisiert.

Auch das vierte Kapitel (73-130) zu kommunikativen Aktivitäten Roms kombiniert zunächst einen antiken Papyrusfund (P. Euphrates 1) mit einer Theorie von Jürgen Habermas und bindet dort Ideen Max Webers zur gesellschaftlichen Bedeutung allgemein verbindlicher Normen ein (75ff.). Auf Rom bezogen – und ab jetzt bleibt die Antike im Vordergrund – meint dies die Notwendigkeit eines ‚integrative work of Roman and provincial who together coordinated their social actions through criticizable validity claims‘ (77): rationale Motivierung der Untertanen statt deren Koerzierung im Bewusstsein notwendiger ideologischer Anstrengung Roms (78). Diese zeigte sich in dessen seit 100 v.Chr. belegter legitimatorischer Bemühung, nahezu pausenlos bürokratische Dokumente in Provinzarchiven zu veröffentlichen, zeugt andererseits aber auch von der großen Bereitschaft der Provinzialen, einschlägige Prozeduren der Reichsverwaltung zu verfolgen und deren Regeln im eigenen Lebensalltag anzuwenden (80ff.). Mithin war es Aufgabe solcher lokaler Gemeinschaften, für die Kenntnisgabe offizieller Verfügungen Rechnung zu tragen und diese als Kopien vor Ort zu verwahren (83f.). Allein bei einem Regierungswechsel in Rom war es z.T. lebensnotwendig, auf bereits erhaltene Rechte hinzuweisen (93ff.). Da jedoch nicht alle Provinzialen komplexe schriftliche Edikte oder ‚senatus consulta‘ verstehen konnten, erging oft die Anweisung, Texte einfach, aber detailgetreu zu gestalten und diese mindestens ein Mal einem möglichst großen Publikum vorzutragen (96ff.). All dies gewährte Rom die zum Herrschen unerläßliche Kontinuität in Verbindung von Vergangenheit und Gegenwart und ermöglichte zudem die Entwicklung einer speziellen Form von Historiographie gerade bei christlichen Autoren, die den Wert offizieller Dokumente früh erkannten (118ff.).

Das fünfte Kapitel (131-174) zum Phänomen des ‚consensus‘ in Theorie und Praxis umreißt dessen verschiedene Spielarten von bloßem Gehorsam bis zu aufrichtiger Loyalität – abhängig vorwiegend von Art und Selbstverständnis des Zielpublikums (137). Der Wille römischer Herrscher zur Rechtfertigung offiziellen Handelns ist dabei am besten in den autobiografischen ‚res gestae‘ des Augustus fassbar, wo gerade der ‚consensus omnium‘ als wichtigstes Bindeglied zwischen dem neuen Herrscher und den Seinen erscheint (138ff.). Auch dem Senat fiel dabei eine durchaus wichtige Rolle als ‚socius laborum‘ im Rahmen umfassender beiderseitiger Kommunikation zu, die das in der Republik zentrale politische Gremium auch in der Monarchie weiter als unentbehrlich erscheinen ließ (152ff.) – sei es nur, um den zeittypischen ‚exchange of flatteries‘ zwischen Kaiser und Senat zu zelebrieren (160). In der Tat sind v.a. für den frühen Prinzipat zahlreiche ‚senatus consulta‘ überliefert, die in den Provinzen veröffentlicht wurden und oft wichtige Reden – v.a. Kaiser Claudius über Gallier im Senat – beinhalteten (161ff.). All dies demonstrierte den hohen ‚value of publicizing their harmony and solidarity in pursuit of just and fair governance of their empire‘ (167). So reagierten provinziale Institutionen auf kaiserliche Bulletins eben mit spontanen Gesandtschaften oder Festen – dies nicht nur bei bedeutenden Ereignissen in Rom selbst wie der Hinrichtung Sejans unter Tiberius oder der Niederschlagung der Pisonischen Verschwörung unter Nero (168ff.).

Das sechste Kapitel (175-205) betrachtet vertiefend die Entstehung von ‚consensus‘ über rein sprachliche Kommunikation hinaus. Für die Provinzialen hatte dabei das sog. ‚aurum coronarium‘ besondere Bedeutung: Vorwiegend bei freudigen Ereignissen (Kaisernachfolge, Siege, Wohltaten zu Gunsten von Reichsbürgern), z.T. aber auch bei tragischen Erlebnissen (z.B. Tod des Lucius Caesar unter Augustus) versicherten die Untertanen reichsweit ihre Nähe zum Kaiserhaus, das entsprechende Gaben eher als freiwillig (Geschenk) denn erzwungen (Steuer) betrachtete und so Dankesreden für Wohltaten in Rom selbst großzügig gestattete (176ff.). Angesichts großer ‚variety of occasions‘ (179) für die Entsendung des ‚aurum coronarium‘ nach Rom verwundert es nicht, dass Rom solche Einkünfte bald als feste Einnahmen verbuchte. Darüber hinaus bot sich römischen Herrschern auch die Möglichkeit, die Provinzialen auf längeren Reisen kurz nach Regierungsantritt von veränderten politischen Rahmenbedingungen („Legitimität“) zu überzeugen (190ff.) und – wie etwa im Falle der von Julian Apostata in die Donauprovinzen entsandten Pentadius und Eutherius – im Vorfeld allgemein positive Stimmung zu erzeugen (197). Als zu solchen Formen der Loyalitätsfindung im Laufe der Kaiserzeit auch das Instrument der ‚acclamatio‘ – ritueller Ausdruck gemeinschaftlicher Zustimmung – hinzukam, war die Einbindung der provinzialen Welt in die imperiale Ideologie unter stiller Akzeptanz römischer Kontrolle eigentlich abgeschlossen (199ff.).

Das siebte Kapitel (206-273) deutet Bilder des Kaisers und des Reiches. Als unmittelbare Folge eines Herrscherwechsels in Rom reagierte die lokale Münzprägung mit dem Porträt des nunmehrigen Kaisers auf die neue politische Großwetterlage (207ff.). Dies stand im Einklang mit anderen Formen spontaner Loyalitätsbekundung (Aufstellung von Kaiserstatuen, Errichtung von Altären für das Kaiseropfer etc.), die allesamt die Stabilität und Stärke herrscherlicher Kontinuität priesen (209). Solch unterschiedliche Manifestationen imperialer Kunst (einschließlich Architektur) im Lebensalltag der Provinzialen basierten auf dem Glauben an eine direkte und effektive Beziehung zwischen Kaiser und Betrachtern (212). Hierfür erwies sich eben die Münzprägung als hervorragendes Medium, ebenso wie reichsweite Kaiserporträts in allen erdenklichen Situationen des öffentlichen Lebens (215ff.). Trat ein Kaiser ab und zeigte sich so von ‚fortuna‘ und Charisma verlassen, wurden solche Bilder gemäß antiken Anekdoten bis ins 3. Jh. n.Chr. oft gewaltsam zerstört; es oblag dem neuen Herrscher, möglichst schnell für aktuellen ‚Nachschub‘ zu sorgen (239ff.). Ein ähnlicher Anlass bot sich einem römischen Kaiser bei Siegesfeiern, die in verschiedensten Variationen plastischer Triumphalkunst ihren Niederschlag fanden (253ff.), allen voran in auf Foren aufgestellten bemalten ‚Schautafeln‘ oder ‚signa‘ als Symbolen römischer Macht in den Provinzen (259ff.).

Das achte Kapitel (277-335) beschäftigt sich mit dem Phänomen des ‚orbis terrarum‘ bzw. ‚orbis Romanus‘. Im Rahmen einer spezifischen ‚theology of victory‘ (277) als hauptsächlicher Legitimierung herrscherlichen Charismas seit Augustus kam den verschiedenen Formen des provinzialen Kaiserkults, v.a. der personifizierten Staatsgottheit ‚victoria‘, große Bedeutung zu (278ff.). Ausführliche Erörterungen über die bekannten augusteischen Objekte der ‚gemma Augustea‘ und der Silberbecher von Boscoreale (287ff.) bilden den Übergang zu eher abstrakteren Formen imperatorischer Selbstdarstellung nach den späten julisch-claudischen Kaisern, wo ‚victoria‘ auf den Münzen eines Galba, Otho oder Vitellius – als persönliches oder abstrahiertes Reichssymbol von Sieghaftigkeit – erschien (292ff.); ähnliches gilt auch für die Entwicklung von Victoria-Statuen (296ff.). Schwieriger ist hier die Beurteilung imperialer Siegesmonumente in den Provinzen (303ff.), die in ihrer beabsichtigten und erzielten Wirkung nicht immer korrespondieren mussten, im Falle entsprechender ikonografisch gestalteter Bögen etwa der ‚Gallia Narbonensis‘ aber gerade beide Effekte (warnende Erinnerung und zukunftsweisende Versöhnung) eindrucksvoll miteinander verschmolzen (310). Es ist schade, dass recht detaillierte Bemerkungen hier abgebrochen werden und ein abrupter Bogen zu einem neuen Teilthema geschlagen wird: dem einschlägigen Kontrast zwischen imperial behaupteter Eroberung des ‚orbis terrarum‘ und der faktischen Selbstbescheidung seit dem späten Augustus (320ff.). Hier umschrieb der Begriff des ‚orbis Romanus‘ seit der späten Republik eher schwammig die ‚Sphäre politischer Macht Roms‘ – eine Terminologie, die spätestens Mitte des 1. Jhs. n.Chr. verschiedene Prosaautoren übernahmen (327ff.).

Das neunte Kapitel (336-405) schildert die politische, gesellschaftliche und kultische Integration der Provinzialen in das Imperium Romanum, die auf vielfältigste Weise deren Alltag bestimmen konnte. Nach einem chronologischen Schnelldurchlauf durch allgemeine Mechanismen der Zugehörigkeit zur römischen Gemeinschaft (336ff.) wendet sich der Autor dem rituellen Leben römischer Bürger zu (351ff.). Dort hatte der regelmäßige Provinzialzensus eine wichtige identifikatorische Funktion, ebenso wie zahlreiche andere ‚milestones of life‘ (356): Bürgerrechtsverleihungen nach absolviertem Militärdienst (356ff.), offizielle Bestätigungen von Besitzerwechseln bei Grundbesitz (358f.), jährliche Loyalitätseide für den Kaiser (359ff.) etc. Grundsätzlich basierte römische Herrschaft in den Provinzen auf der geschickten Ausnutzung sozialer und politischer Funktionsmechanismen unter weitestgehender Wahrung eines als herrschaftsstabilisierend erkannten Status quo (363); daher war es auch edle Pflicht des Kaisers, Gesetzesverstöße provinzialer Beamter schnellstmöglich zu ahnden (365). Hier wie generell hing die Bereitschaft der Untergebenen zu prinzipieller Anerkennung römischer Herrschaft davon ab, wie die Umsetzung römischen Wollens formal ‚verpackt‘ und hierarchisch strukturiert war (373ff.). Provinziale ‚conventus‘ sollten dabei juristische Angelegenheiten im Herzen der Betroffenen regeln und so wiederum herrscherliche Legitimation sichern (375ff.). Das weit verbreitete Vertrauen der Einheimischen in die Rationalität römischer Administration bzw. das Vorhandensein gesetzter Rechts- und Verwaltungsmaßstäbe ist dabei durch eine Flut an Petitionen von Provinzialen hinreichend dokumentiert (380f.). Gerade diese waren daran interessiert, das Vorbild römischer Institutionen zu übernehmen und bestehende Funktionsmechanismen dahingehend abzuändern (382). Leider führt der Autor mit einem jähen Perspektivenwechsel hin zur Rolle römischer Religion (385ff.) und der herrscherlichen Terminologie des ‚pater patriae‘ (398ff.) diese Überlegungen nicht weiter.

Die Zusammenfassung (406-412) nennt mit Ciceros ‚De legibus‘ wesentliche Ergebnisse. Dort wird die Rolle von Religion und Kaiserkult sowie von weltlich rationaler Gesetzgebung samt Beamtenapparat betont, und so erstaunt es nicht, dass spätestens seit Augustus römische Provinzialpolitik enormen Wert darauf legte, den Provinzialen die formalen Mechanismen römischen Herrschens bewusst vor Augen zu führen (409). Die charismatische Macht der kaiserlichen Behörde garantierte das Funktionieren römischer Bürokratie, die als selbstverständliche, immer effektivere Machtinstitution etliche Herrscherwechsel überstand (410f.). Rom war inzwischen zur ‚patria‘ aller Bewohner des Römischen Reiches geworden (412).

Ähnlich wie zahlreiche Vorgängerstudien kann vorliegendes Buch eine gewisse Bewunderung für die Funktionstüchtigkeit des Imperium Romanum nicht verhehlen. In der Tat ist es richtig, dass die Errichtung und Stabilisierung eines so vielseitigen Staatskörpers in der Antike ihresgleichen suchen und dass ein solch dauerhaftes Funktionieren mit fortschreitender Zeit weniger auf Zwang denn auf rationale Annäherung einstiger Eroberer und Eroberter zurückzuführen ist. Der Autor kann – jenseits eines zu Beginn der Abhandlung störenden Hangs zur Theorie – in vielen plastischen Beispielen aus dem Provinzalltag verdeutlichen, dass der oft eher abstrakte Begriff der ‚Loyalität‘ eine breite Spanne von Opportunismus bis zu aufrichtiger Wertschätzung der neuen Ordnung umfasste. Bisweilen wäre man jedoch auch für den Verzicht auf manchen den speziellen Sachverhalt retardierenden Vor- bzw. Rückverweis dankbar. Eine große Fülle von Aussagen antiker Autoren macht viele Themen recht plastisch, gerät jedoch mitunter zu einem Meer von aneinander gekoppelten Zitaten, in dem man leicht ertrinkt. Ähnliches gilt für den Eifer des Autors, in die Kapitel kleinere, thematisch abgeschlossene Unterkapitel einzubauen, deren logische Verbindungen nicht immer sofort nachvollziehbar sind. Das Fehlen einer variableren Bebilderung und somit die Totaldominanz illustrierender Münzen erwecken den durch das Buch selbst widerlegten Eindruck, römische Imperialpropaganda habe sich ausschließlich oder zumindest weitgehend auf Numismatik beschränkt. Dies würde der methodischen Breite der Untersuchung jedoch nicht gerecht, und die geäußerten Einwände sollen in der Tat nicht darüber hinweg täuschen, dass die vorliegende Studie die künftige Beschäftigung mit provinzialen Mentalitäten anregen wird – geht man einmal davon aus, dass die Betrachtung des Imperium Romanum wohl bis auf Weiteres auf dem bekannt schmalen Grat zwischen Erklärung und Verklärung wird wandeln müssen.

Bert Freyberger, Schondorf am Ammersee
bert.freyberger@phil.uni-augsburg.de


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