Jan-Wilhelm Beck: Quid nobis cum epistula? Zum Anfang von Martials erstem Epigrammbuch. Göttingen 2002 (Nachrichten der Akademie der Wissenschaften zu Göttingen. I. Philologisch-historische Klasse 3, 2002). 32 S. ISSN 0065-5287.

Christian Schöffel, Martial, Buch 8: Einleitung, Text, Übersetzung, Kommentar, Stuttgart: Franz Steiner Verlag 2002 (Palingenesia 77). 723 S. Euro 120.-- ISBN 3-515-08213-1.

Die ersten Jahre des 21. Jahrhunderts könnten der Beginn einer veritablen aetas Martialis sein. Außer Guillermo Galán Vioques Kommentar zum Epigrammaton liber septimus (2002) sind zuletzt drei Monographien erschienen, die es sich unter anderem zum Ziel gesetzt haben, die Diskussion über mögliche Ansätze zur Martialinterpretation neu zu beleben (Holzberg 2002; Lorenz 2002; Nauta 2002)[1]. Zu diesen gesellen sich nun zwei weitere Publikation, die voneinander kaum verschiedener sein könnten. Jan-Wilhelm Becks libellus zu den Prosaepisteln, die am Anfang der ersten beiden Epigrammaton libri Martials stehen, ist eine gerade einmal 32 Seiten umfassende Akademieschrift. Christian Schöffels für die Publikation überarbeitete Erlanger Dissertation – eine Arbeit, deren Entstehung ich mitverfolgen durfte – bietet auf über 700 Seiten den bislang umfangsreichsten Kommentar zu einem der Epigrammbücher Martials, ein Umstand der umso bemerkenswerter ist, als keiner der Epigrammaton libri duodecim weniger Epigramme enthält als das von Schöffel behandelte Buch 8[2]. Die Unterschiede zwischen den beiden Werken – das soll im Folgenden deutlich werden – beschränken sich freilich nicht auf deren Umfang.

Dem von Beck (B.) gewählten Thema, den Prosaepisteln Martials, wird in der Martialforschung nur wenig Beachtung geschenkt. So konnte die Frage, warum Martial allein die Bücher 1, 2, 8, 9 und 12 mit Prosavorreden einleitet, während die übrigen libri mit – zumeist poetologischen – Epigrammen beginnen, bislang nicht befriedigend beantwortet werden. Dass B.s Untersuchung direkt an die für die Martialinterpretation nur wenig ergiebige Arbeit Tore Jansons zu Latin Prose Prefaces (1964) anschließt und jüngere Veröffentlichungen, in denen Martials Episteln zur Sprache kommen (Vielberg 1995; Banta 1998, Fearnley 1998), übergeht, ist angesichts der geringen Anzahl der relevanten Publikationen zum Thema eine Enttäuschung. Zudem ergänzt B. seine Interpretation von 1ep., die im Zentrum von Quid nobis cum epistula? steht, allein durch Ausführungen zu 2ep. und einen kurzen Exkurs zu 8ep., während die Episteln, welche die Bücher 9 und 12 einleiten, keine Beachtung finden. Für eine umfassendere Betrachtung der martialschen epistulae wäre genügend Raum gewesen, wenn B. zum Beispiel auf seine handbuchartigen, nicht immer aktuellen und für seine Studie ohnehin nur bedingt relevanten Ausführungen zu einzeln veröffentlichten libelli und möglichen Mehrfachauflagen der Epigrammaton libri verzichtet hätte (S. 6-8). Insgesamt bietet B. nichts Grundsätzliches zum Phänomen der epistulae, sondern allein Einzelinterpretationen. Vor allem sollte B. aus Martials spöttischen Bemerkungen über Prosaepisteln in 2ep. nicht kurzerhand den Schluss ziehen, derartige epistulae am Beginn von Epigrammsammlungen seien eine „als Unsitte empfundene Praxis“ gewesen (S. 5). Vielmehr wäre die Frage zu stellen, wie sich die poetologischen Aussagen in 2ep. mit der Tatsache vereinbaren lassen, dass immerhin fünf der zwölf Epigrammbücher von einem solchen Brief eingeleitet werden.

Quid nobis cum epistula? ist in fünf Teile gegliedert. Zunächst stellt B. den Lesern 1ep. und 2ep. vor (S. 1-6), dann bietet er eine sorgfältige Analyse von 1ep. (S. 6-12) und geht darauf zu Interpretationen einiger Epigramme aus dem liber primus über (13-21). Daran schließt eine Auseinandersetzung mit der viel diskutierten Frage an, ob Martial zwischen den Zeilen seiner Gedichte versteckte Kritik an Domitian übte (21-26), und am Ende seines libellus untersucht B. die Bedeutung von 1ep. für das Verständnis der panegyrischen Gedichte im gesamten ersten Buch (27-30). Nicht immer fällt es leicht, B.s Argumentation zu folgen. Martial ist ein äußerst widersprüchlicher Autor, dessen einzelne Aussagen zu bestimmten Aspekten seiner Dichtung bisweilen schwer miteinander vereinbar sind und in der Forschung gänzlich unterschiedlich bewertet werden. B. reagiert auf diesen Umstand mit einer Vorgehensweise, die entfernt an epigrammatisches Dichten erinnert: Er stellt Thesen auf und überrascht dann die Leser, indem er seine eigenen Behauptungen im Stile eines Aprosdoketon selbst widerlegt. Das macht es den Lesern manchmal schwer, nachzuvollziehen, was B. uns an den einzelnen Stellen seines libellus eigentlich sagen will.

So wirkt sein Vorgehen, die Unattraktivität der Epistel, welche Buch 1 einleitet, zu erweisen (S. 10-12) und diese dann als Mittel zum „subtile[n] Spiel“ mit der Gattung Prosaepistel und zur „programmatische[n] Erklärung“ zu deuten (S. 12), unglücklich – zumal wir zunächst nicht erfahren, worin das von B. erwähnte Spiel besteht. Im Anschluss interpretiert B. Martials Spott über den sittenstrengen Cato in dem an 1ep. angehängten Epigramm als „programmatische Distanzierung von der stoisch geprägten Opposition“ und sieht darin einen Hinweis auf Martials „loyale Haltung gegenüber dem Kaiserhaus“ (S. 15). Nicht viel später verwirrt B. seine Leser, wenn er zu den späteren Büchern Martials feststellt, die dort „vorgetragenen Schmeicheleien sind derart extrem, daß ihre Ernsthaftigkeit notwendig zur Diskussion zu stellen ist“ (S. 18). Darauf folgt eine Auseinandersetzung mit der vor allem von John Garthwaite (1978; 1990; 1993) und Niklas Holzberg (1988, 74-85) vorgetragenen Deutung, Martial habe zwischen den Zeilen seiner Epigramme Domitian kritisiert (S. 19-21) – eine These, die B. äußerst skeptisch bewertet. Ausgehend von seiner Auffassung, eine derartige Interpretation sei „objektiv am Text nicht ablesbar und wird wohl eher dem Wollen und der eigenen Phantasie der Interpreten entspringen“ (S. 20), geht B. unvermittelt zu einer harschen Kritik an den „heute immer stärker werdenden obszönen Interpretationen [sic!]“ über (S. 20f.)[3]. Er stellt fest, dass diese – wie auch die Ausdeutung der Epigramme als Mittel zum Ausdruck von Kaiserkritik – gegen die von Martial selbst in 1ep. formulierte Maxime inprobe facit, qui in alieno libro ingeniosus est verstößt, aber er relativiert seine Aussage sogleich: Am Ende des Kapitels fragt sich B., ob Martialforscher, die diese Anweisung missachten, „wirklich inprobe und gegen den erklärten Willen des Dichters“ handeln (S. 21).

Damit ist der Weg geebnet für B.s nun folgende Interpretation, der zufolge die panegyrischen Epigramme im liber primus – vor allem die sogenannten „Löwe-Hase-Gedichte“ – nun doch als versteckte Kritik an Domitian gelesen werden könnten (S. 21-26): Martial präsentiere seine Epigramme über das vom Kaiser veranstaltete Schauspiel in der Arena „als eine aufgesetzte, lästige und so bewußt ins Lächerliche gezogene Pflichtübung“ (S. 25) und drücke somit seine Distanz zum Herrscher aus. Eine gewisse Ähnlichkeit zu Holzberg Thesen aus dem Jahr 1988, die B. zuvor doch so entschieden attackiert hat, ist nicht zu übersehen. Dass Holzberg (2002, 63-74) sich mittlerweile selbst von seiner früheren Auffassung distanziert hat[4], erweckt den Eindruck, dass B.s Gedanken zum Thema „Kaiserkritik“ etwas angestaubt sind.

Abschließend macht B. allerdings noch eine Beobachtung, die in der Tat neu und nützlich ist: Er kehrt zu 1ep. zurück und weist auf den Widerspruch hin, der darin besteht, dass Martial in der Epistel Kritik an realen Personen ablehnt und in dem an die Epistel angehängten Vierzeiler sofort Kritik an einer realen Person, nämlich an Cato, folgen lässt (S. 27) – ein Widerspruch, der darauf hindeuten mag, dass Martial sich an Verbote, reale Personen zu kritisieren, nicht gebunden fühlte (S. 29). Vielleicht sollten wir darin lieber einen poetologischen Hinweis auf die bei Martial geradezu programmatische Widersprüchlichkeit sehen als einen Beleg dafür, dass „er nach allen Seiten austeilt“ und „auch den Kaiser mit versteckter Ironie behandelt“ (S. 30). In jedem Fall ist B.s Beobachtung bemerkenswert. Dennoch bezweifle ich, dass die Gelehrten aus diesem insgesamt unbefriedigenden Beitrag zur Martialforschung großen Nutzen ziehen werden.

Weitaus ergiebiger zum Problem der Prosaepisteln ist der entsprechende Abschnitt in Schöffels (S.) Kommentar zum Epigrammaton liber octavus (S. 52-56). S. ordnet das Phänomen „Vorworte“ – ihm geht es natürlich in erster Linie um 8ep. – zunächst literaturgeschichtlich ein und bietet im Besonderen einen Vergleich der Prosaepisteln Martials mit denen in den Silvae des Statius. Weiterhin liest S. die epistulae im größeren Kontext als Bestandteile von Martials apologia de opere suo und vergleicht sie mit Epigrammen, welche ebenfalls die Funktion der Bucheinleitung haben. S. kommt zu dem Schluss, dass Martials Entscheidung, nur einigen Büchern eine Prosaepistel voranzustellen, einerseits mit dem Umfang der epistulae zusammenhängen mag, in denen sich der Epigrammatiker ausführlicher zur Poetik des jeweils vorliegenden Buches äußern konnte, und andererseits von Martials Streben nach variatio bestimmt sein dürfte. Zwar wird auch mit dieser These das letzte Wort zu dem schwierigen Thema noch nicht gesprochen sein. Aber S. bietet uns mit seinen Ausführungen eine Arbeitsgrundlage, auf die weitere gewinnbringende Untersuchungen aufbauen können – und genau dies ist schließlich die Aufgabe eines Kommentars.

Schon der Abschnitt zu den Prosaepisteln macht die hohe Qualität von S.s Arbeit deutlich. Sein Kommentar ist von einer beeindruckenden Ausführlichkeit und wird vielen Martialforschern Antworten auf ihre Fragen zum Text des liber octavus geben oder zumindest Anregungen für eigene Untersuchungen bieten – sei es, dass sie sich zu Überlieferung und Textkritik, zur literaturwissenschaftlichen Interpretation, zur Intertextualität oder zu Realienkunde, römischer Topographie sowie Prosopographie informieren möchten. Wenn man diesem Kommentar etwas Grundsätzliches vorwerfen kann, dann ist es allenfalls seine Überlänge und der damit verbundene hohe Preis. Jeder Leser von S.s opus magnum wird darin Details finden, die er für entbehrlich erachtet. Doch wird jeder Leser auch andere Schwerpunkte setzen, und somit sollten wir für die Stofffülle grundsätzlich dankbar sein – zumal S.s Kommentar sich durch eine durchdachte Strukturierung und übersichtliche Präsentation des Materials auszeichnet.

S. beginnt mit kurzen und gut verständlichen Abschnitten zur Überlieferungsgeschichte (S. 11-14) sowie zu seinem eigenen Text (S. 14f.), die auch dem mit Martial nur wenig vertrauten Leser als Einführung in die Materie dienen können. S.s „Beobachtungen zur äußeren Gestalt und Themenwahl“ (S. 16-20) stellen die Besonderheiten des liber octavus vor, wobei auf die Bedeutung des von Martial selbst hervorgehobenen Kaiserthemas sowie das für die Epigrammaton libri untypische Fehlen von Obszönitäten hingewiesen wird. Die anschließenden Überlegungen zu „Grenzen autobiographischer Deutung“ stellen einen Beitrag zu der Diskussion über die mögliche Fiktionalisierung des in den Epigrammen „ich“ sagenden Sprechers dar (S. 20f.). Auch die Ausführungen zu „Gliederungsprinzipien und Leitstrukturen“ in Buch 8 (S. 21-29) zeigen, dass S. mit den Thesen der aktuellen Martialforschung vertraut ist. Er betont die thematische und motivische Geschlossenheit des liber und geht somit weit über die traditionelle Vorstellung von der Einteilung der Epigrammbücher in Zyklen hinaus.

Den hier erarbeiteten Ergebnissen trägt S. auch in seinem Kommentar zu den einzelnen Epigrammen Rechnung, indem er immer wieder auf Gedichtübergänge oder Anklänge an frühere Epigramme hinweist. So erkennt er z.B., dass 8,10, wo von der stetig sinkenden Zahlungsbereitschaft eines Quintus die Rede ist, thematisch sowie strukturell an 8,9 anschließt; in Letzterem heißt es, ein Händler mache dadurch Gewinn, dass er die erworbene Ware nicht bezahlt (S. 162). Das in 8,9 implizit vorhandene Motiv der „Mängelrüge und [der] darauf beruhende[n] Kürzung einer vereinbarten Zahlung“ kommt auch in 8,17 vor: Der „ich“ Sagende tritt als erfolgloser Anwalt auf, der nur die Hälfte seines Honorars erhält. S. hebt die Verbindung von 8,17 und 9 ebenso hervor, wie den Bezug von 17 zu den Epigrammen 16 und 7, in denen auch Anwälte auftreten (S. 206). Zwischen 8,18 (über einen allzu bescheidenen Epigrammatiker) und 20 (über einen Dichter, der zu Recht an der Qualität seiner Werke zweifelt) erkennt S. „eine gewisse Verwandtschaft“, die in dem gemeinsamen „Thema der Nicht-Publikation“ literarischer Werke besteht (S. 218). Außerdem zeigt S., wie 8,22 und 23 durch das gemeinsame Thema „Verfehlungen an der Tafel“ miteinander verbunden sind. Bemerkenswert ist hier auch S.s Beobachtung, dass in beiden Epigrammen jeweils „der Name des Adressaten ... als sprechend ... aufgefaßt werden könnte“ (S. 236): Der geizige Gastgeber Gallicus aus 8,22 und der Moralist Rusticus aus 23 sind mit den allgemein üblichen Verhaltensregeln nicht vertraut; den Sinngehalt beider Namen umschreibt S. mit „Bauer“ (S. 233; 236).

Im Zusammenhang mit der Geschlossenheit des Buchs hätte man auch eine Auseinandersetzung mit Peter Whites sogenannter libellus-Theorie erwartet. Diese erfolgt dann in dem etwas langatmigen Kapitel zur „Literarisch-historische[n] Einordnung des achten Buchs“, in dem es vor allem um die Datierung des liber octavus geht (S. 29-38). Wahrscheinlich mit Recht widerspricht S. der weit verbreiteten These, dass einzelne Epigramme oder Epigrammgruppen vor der Veröffentlichung des gesamten Buchs an individuelle Adressaten gesandt wurden, und verweist auf die unmittelbar vorher von ihm vorgestellten Prinzipien der Buchstrukturierung. S.s Beobachtung, dass der liber bewusst komponiert ist, spricht in der Tat gegen die Berechtigung eines Ansatzes, der das Ziel verfolgt, „Rudimente eines schon a priori heterogenen Sammelwerkes“ zu erschließen (S. 38). Anhand des Epigramms 8,72, das White (1974, 56) als ein Beleg für seine These diente, legt S. später überzeugend dar, dass Gedichte, die als Einleitungen zu vermeintlichen Teilsammlungen verstanden wurden, nicht notwendigerweise auf derartige Vorabveröffentlichungen hindeuten müssen, sondern gerade im Kontext des Gesamtbuchs einen guten Sinn ergeben können[5]: Das Epigramm widmet dem Freund Norbanus, der in Begriff ist, Rom zu verlassen, einen libellus. Mit libellus wird hier nicht etwa eine private Teilsammlung, sondern der gesamte liber octavus gemeint sein. Dafür spricht der in 8,72 „geschilderte Aufwand einer Prachtausgabe, wie sie nur für das fertige Produkt vorstellbar ist.“ Zudem passt es gut zur Platzierung des Epigramms kurz vor dem Ende des Buchs, dass 8,72 „den Charakter eines doppelten Propemptikon erhält: eines Abschiedsgrußes und Geleitgedichts sowohl an das eigene Werk als auch an den Freund und eigentlichen Adressaten“ (S. 601f.).

Die Auseinandersetzung mit der libellus-Theorie dient S. zur Absicherung seiner Thesen zur Datierung des gesamten liber octavus: Wenn man für die einzelnen Epigramme des Buchs grundsätzlich unterschiedliche Entstehungszeiten und -anlässe voraussetzte, dann „würde eine Absolutdatierung letztlich hinfällig“ (S. 38). Allerdings zeigen die bisherigen Ansätze zur Datierung – die S. detailliert diskutiert –, dass alle Versuche, eine über die grobe Jahresangabe hinausgehende genaue Entstehungszeit zu ermitteln, häufig auf nicht eben zwingenden Argumenten basieren. Dass S. sich derart ausführlich mit spekulativen Thesen wie der Annahme, die in Epigrammen wie 8,14 genannte kalte Jahreszeit könne auf eine Entstehung des liber im Winter hindeuten, auseinandersetzt, um dann zu dem Ergebnis zu gelangen, dass solche Indizien alles andere als beweiskräftig sind (S. 35), scheint mir unnötig. Seine eigene Datierung des Buchs auf den Beginn des Jahres 94 n. Chr. (S. 38) begründet S. mit der Erwähnung der Konsulats von Silius Italicus’ Sohn in 8,66 schlüssig. Es ist allerdings zu beachten, dass Ruurd Nauta (2002, 130 Anm. 128) mit ebenso guten Argumenten zu dem Ergebnis gelangt, Buch 8 sei Ende 93 erschienen.

Der Einleitungsteil endet mit einer sehr ausführlichen Bibliographie (S. 39-50); weitere, zu einzelnen Epigrammen herangezogene Literatur wird zu den entsprechenden Stellen genannt[6]. Im Anschluss an die kommentierenden Anmerkungen zu den einzelnen Gedichten, die den größten Raum einnehmen (S. 51-692), folgen noch umfangreiche und übersichtliche Stellen- und Wortindizes, Verzeichnisse antiker und moderner Namen sowie ein Index rerum (S. 693-723).

Der Kommentarteil selbst ist schlüssig aufgebaut. S. gibt den lateinischen Text des liber nicht en bloc, sondern Epigramm für Epigramm mit jeweils anschließender Übersetzung und Kommentar wieder. Zu jedem Epigramm bietet S. einen ausführlichen Apparat, der auch ältere Konjekturen anführt. S.s eigener Text ist nicht primär der Teubner-Ausgabe Shackleton Baileys (1990) verpflichtet, dessen „durchweg in einer originellen Textfassung resultierende divinatorische Arbeit“ S. mit Recht als „nicht unproblematisch“ bewertet (S. 14). In den meisten Fällen folgt S. den Lesarten der Editionen von Lindsay (21929) und Heraeus/Borovskij (21982). S.s wörtliche und trotzdem verständliche Übersetzungen entsprechen seinen Interpretationen. Im Einzelfall kann man freilich über die Angemessenheit umgangssprachlicher Formulierungen streiten[7].

Dem Zeilenkommentar zu den einzelnen Epigrammen geht jeweils eine Einleitung zu „Charakter und Struktur“ des Gedichts voraus, in der neben Strukturanalysen prosopographische Ausführungen sowie die literarhistorische Einordnung und darüber hinaus ein kurzer Überblick über die bisherige Forschung zum Gedicht geboten werden. In diesem Abschnitt stellt S. auch Ansätze zur Interpretation vor, die er in den Kommentaren zu einzelnen Versen dann gegebenenfalls vertieft. Hervorzuheben ist zum Beispiel S. Erklärung, dass in 8,39, wo Jupiter zur Tafel Domitians gerufen wird, eine „Umkehrung der traditionellen Vorstellung von Tod und Apotheose“ vollzogen wird (S. 355). Überzeugend ist auch S.s Kritik an der bislang vorherrschenden Deutung von 8,44, der zufolge das Epigramm ein epikureisches Lebensgefühl ausdrücke. Vielmehr sei 8.44 – so S. – eine humorvolle Aufforderung, „das Leben in vollen Zügen zu genießen“ (S. 379-381). Auch zu dem Motiv des Kranzes in dem an Domitian gerichteten Schlussgedicht 8.82 macht S. nützliche Beobachtungen: S. zeigt, „daß die konkrete wie metaphorische Bedeutung des Kranzes verschwimmen und unter den Händen Martials der Kranz eine Metamorphose vom Epigramm- zum Ehrenkranz durchmacht, der dem Kaiser aufs Haupt gesetzt wird“ (S. 685f.)[8].

Es fällt es mir allerdings schwer, in 8,55,6 Vergiliumque tibi vel tua rura dabunt einen Hinweis auf das „platte Land“ zu entdecken, der eine „sanfte Spitze gegen den naturgemäß dort [in Rom] verbreiteten Eigendünkel“ enthalte (S. 475f.). Das hier dominierende Thema „Landgüter als Zeichen sozialen Wohlstandes“ behandelt Martial oft, sodass S.s vom Text nicht weiter gedeckte „Spezialinterpretation“ zur Verwendung von rura keineswegs zwingend ist. Problematisch ist weiterhin S.s Umgang mit der sexuellen Thematik. Auch in den Epigrammen des liber octavus gibt es sexuelle Anspielungen – eine Möglichkeit, die S. allzu häufig unerwähnt lässt. So deutet S. die Formulierung grandis virgo in 8,3,16 oderit et grandis virgo bonusque puer – einer der Muse in den Mund gelegten Warnung, die an den Dichter selbst gerichtet ist – als ein „Indiz, dass hier an die Grammatiker-, nicht die Grundschule zu denken ist“ (S. 114). Das ist sicher richtig, doch darüber hinaus liegt auch der Gedanke nahe, dass der Epigrammatiker hier auch vor dem Entzug sexueller Gunst durch Mädchen wie Jungen gewarnt wird, der auf die geplante Abkehr von seinem erotischen Genre folgen könne. Dass es im nächsten Vers heißt, Literatur in den großen Gattungen sollten dagegen graves nimium nimiumque severi verfassen, bestätigt diese Deutung. Denn die severi sind in der epigrammatischen Dichtung häufig die Instanz, welche gegen allzu freizügige Sexualität sowie deren literarische Darstellung einschreiten[9] und zu denen es folglich viel besser passt, wenn sie von virgines und pueri gehasst werden.

Zu 8,31, wo ein verheirateter Mann dafür verspottet wird, dass er das ius trium liberorum erbittet, schließt S. eine Deutung als erotisches Epigramm gar kategorisch aus. Es ist mir schwer begreiflich, warum S. sich so dezidiert gegen die verbreitete Auffassung ausspricht, hier könne die Impotenz des Adressaten verspottet werden, und meint, „daß diese Stoßrichtung allenfalls sekundär sein kann“ (S. 289). Zu v. 1 Nescio quid de te non belle, Dento, fateris wären die Ausführungen Hans Peter Obermayers zu erotischen Konnotationen von bellus in 12,38 (1998, 58-60) heranzuziehen. Weiterhin ist unbefriedigend, dass S. zur Verwendung des Spottnamens Sagaris in 8,58 die Möglichkeit einer erotischen Anspielung zunächst in Betracht zieht, diese dann aber kurzerhand wieder verwirft – und das, obwohl er seine eigene Deutung selbst als „insgesamt recht schwach“ bezeichnet (s. 499). Ähnlich verfährt S. bei seiner Interpretation der schwer verständlichen Pointe von 8,75, in der ein gestürzter Gallier mit mortue Galle apostrophiert wird, und merkt wohl etwas vorschnell an: „Völlig unhaltbar ist der Versuch der älteren Martial-Philologie, hier ... eine Anspielung auf die Impotenz der Kybele-Priester ... zu sehen: Durch eine Luxation des Fußes wird aus einem Gallier noch kein gallus“ (S. 632; vgl. 634). Martials Wortwitz basiert jedoch nicht notwendigerweise auf der exakten Übereinstimmung einer beschriebenen Szenerie und der dabei verwendeten Begrifflichkeit, sodass ein sexuelles Double entendre hier zumindest denkbar ist[10].

Es dürfte trotz der genannten Einwände deutlich geworden sein, dass S. in seinen Einführungen zu den einzelnen Epigrammen und in dem detaillierten running commentary eine Vielzahl von Interpretationsansätzen vorstellt sowie neue Deutungen entwickelt. Die literaturwissenschaftlich-interpretatorische Ausrichtung des Kommentars kommt auch S.s Umgang mit Parallelstellen zu Gute. Grundsätzlich zitiert S. sprachliche und inhaltliche Parallelen ebenso wie die relevante Sekundärliteratur in Fußnoten, was die Lektüre des Kommentars erheblich erleichtert. Dass er einzelne, für die Interpretation besonders wichtige intertextuelle Bezüge darüber hinaus im Haupttext nennt und in seine Deutungen einbezieht, ist ein besonderer Vorzug dieser Arbeit. Zum Beispiel weist S. zu Martials Beschreibung der Verzückung Vergils über die reizvollen Lippen des Alexis mit quae poterant ipsum sollicitare Iovem (8,55,16) auf Ov. Fast. 5,40 hin: „Martial [hat] die gesamte Wendung sollicitare Iovem mitsamt der Stellung am Ende des Pentameters in respektloser, doch durchaus treffender Weise von Ovid entlehnt, der damit die Herausforderung des obersten Gottes durch die Giganten beschreibt“ (S. 482). Weiterhin sei der von S. herausgearbeitete „geradezu parodistische Anklang ... an Vergils Beschreibung des Höllenhundes“ (Aen. 6,423) in Martials Darstellung des gestürzten Galliers in 8,75,4 erwähnt (S. 627).

S.s Kommentar erschöpft sich jedoch nicht in der Vorstellung von Deutungen, sondern er bietet auch Realieninformationen sowie die literaturgeschichtliche Einordnung der einzelnen Epigramme. S.s Ausführungen zu Gattungsmerkmalen und literarischen Traditionen zu folgen, fällt nur an einigen Stellen schwer. Kaum zu halten ist die These, die Ekphrasis[11] habe sich erst „in der Folge“ rhetorischer Progymnasmata des Hellenismus und der römischen Kaiserzeit in der Geschichtsschreibung sowie die höheren Dichtung ausgebreitet und sei dadurch schließlich „auch für das Epigramm interessant“ geworden (S. 327). Somit ist auch S.s Gleichsetzung von ekphrastischem und gehobenem Stil (S. 424) fragwürdig. Auch S.s Kritik an Lindsay Watsons (1998) Deutung von 8,21 als einer Übertragung des erotischen Tagelieds in die Panegyrik kann nicht überzeugen. S. beruft sich hier auf Francis Cairns (1972, 137), der das erotische Tagelied als Übertragung einer ursprünglich panegyrischen Form – der Normalform dieser Gattung – in die Liebesdichtung deutet. Folgendes erwähnt S. jedoch nicht: Cairns weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass er unter der „normal form“ einer literarischen Gattung deren ursprüngliche Ausprägung versteht und nicht etwa die am häufigsten auftretende Variante des betreffenden Genres. Die bei Cairns – und auch bei S. – genannten Beispiele sprechen tatsächlich dafür, dass zu Martials Zeit das erotische Tagelied sehr viel weiter verbreitet war als die ursprüngliche panegyrische Form. Watsons Deutung, der zufolge Martial in 8,21 auf erotische Prätexte wie Ov. Am. 1,13 Bezug nimmt und diese auf humorvolle Weise in die Panegyrik überträgt, wird durch S.s Widerspruch also keineswegs widerlegt.

Ich habe mich in dieser Rezension in erster Linie auf S.s Verdienste um unser Verständnis des Epigrammaton liber octavus als eines literarischen Werks konzentriert und seinen nicht minder detaillierten Ausführungen zu Realien und dem historischen Hintergrund der Epigramme weniger Aufmerksamkeit geschenkt. Dass S. bei seinen ausführlichen Anmerkungen das Ziel, den Lesern die literaturwissenschaftliche Interpretation der Gedichte zu erleichtern, nie aus den Augen verliert, ist der größte Vorzug seines Kommentars, der weit mehr ist als ein bloßes Sammelsurium von Informationen. Wenn ich in Einzelfällen Kritik an S.s Schlussfolgerungen geübt habe, dann soll dies verdeutlichen, dass seine Thesen zur intensiven inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Martialtext hinführen sowie Wege der Martialinterpretation weisen. Mit S.s Kommentar liegt ein Werk vor, das auf mustergültige Weise die Brücke von der bloßen Materialsammlung zur Textexegese schlägt. Der Wert dieser anregenden Arbeit kann kaum hoch genug veranschlagt werden.

Sven Lorenz, München

sven.lorenz1@freenet.de

 

Literatur

 Banta, David S.: Literary Apology and Literary Genre in Martial, Diss. Duke University 1998.

Cairns, Francis: Generic Composition in Greek and Roman Poetry, Edinburgh 1972.

Darwall-Smith, Robin H.: Emperors and Architecture: A Study of Flavian Rome, Bruxelles 1996 (Collection Latomus 231).

Fearnley, Hannah L.: Reading Martial’s Rome, Diss. University of Southern California 1998.

Galán Vioque, Guillermo: Martial, Book VII. A Commentary. Translated by J. J. Zoltowski, Leiden/Boston/Köln 2002 (Mnemosyne Supplementum 226).

Garthwaite, John: Domitian and the Court Poets Martial and Statius, Diss. Cornell University 1978.

Garthwaite, John: „Martial, Book 6, on Domitian’s Moral Censorship“, Prudentia 22, 1990, 13-22.

Garthwaite, John: „The Panegyrics of Domitian in Martial Book 9“, Ramus 22, 1993, 78-102.

Garthwaite, John: „Patronage and Poetic Immortality in Martial, Book 9“, Mnemosyne 51, 1998, 161-175.

Heraeus, Wilhelm: M. Valerii Martialis Epigrammaton Libri. Editionem correctiorem curavit Iacobus Brorovskij, Leipzig 21982 (Bibliotheca Teubneriana).

Holzberg, Niklas: Martial, Heidelberg 1988 (Heidelberger Studienhefte zur Altertumswissenschaft).

Holzberg, Niklas: Martial und das antike Epigramm, Darmstadt 2002.

Janson, Tore: Latin Prose Prefaces: Studies in Literary Conventions, Stockholm 1961.

Lausberg, Marion: Das Einzeldistichon: Studien zum antiken Epigramm, München 1982 (Studia et testimonia antica 19).

Lindsay, Wallace M.: M. Val. Martialis Epigrammata. Recognovit brevique adnotatione critica instruxit, Oxford 21929.

Lorenz, Sven: Erotik und Panegyrik: Martials epigrammatische Kaiser, Tübingen 2002 (Classica Monacensia 23).

Lorenz, Sven: Rez. Nauta 2002, Plekos 5, 2003, 75-86.

Lorenz, Sven: „Martials ‚toter Gallier’ (8.75)“, GB (im Druck).

Nauta, Ruurd R.: Poetry for Patrons: Literary Communication in the Age of Domitian, Leiden/Boston/Köln 2002 (Mnemosyne Supplementum 206).

Obermayer, Hans Peter: Martial und der Diskurs über männliche „Homosexualität“ in der Literatur der frühen Kaiserzeit, Tübingen 1998 (Classica Monacensia 18).

Shackleton Bailey, David R.: M. Valerii Martialis Epigrammata. Post W. Heraeum, Stuttgart 1990 (Bibliotheca Teubneriana).

Vielberg, Meinolf: „Horaz, Carmen 1.1“, Hermes 123, 1995, 193-210.

Watson, Lindsay C.: „Martial 8.21, Literary lusus, and Imperial Panegyric“, in: Francis Cairns/Malcolm Heath (Hgg.), Papers of the Leeds International Latin Seminar 10: Greek Poetry, Drama, Prose; Roman Poetry, Leeds 1998 (ARCA Classical and Medieval Texts, Papers and Monographs 38), 359-372.

White, Peter, „The Presentation and Dedication of the Silvae and the Epigrams“, JRS 64, 1974, 40-61.



[1] Vgl. außerdem meine Rezension von Nauta 2002 in dieser Zeitschrift (2003).

[2] Schöffel weist allerdings darauf hin, dass die verbreitete Auffassung, Buch 8 sei der kürzeste liber Martials, allein auf die Anzahl der Gedichte zutrifft. Legt man die Anzahl der Verse zugrunde, dann ist der liber octavus länger als die Bücher 5, 3, 6 und 2 (S. 16).

[3] Etwas irritierend ist der folgende Erfahrungsbericht, den Beck in seine Polemik gegen „obszöne Interpretationen“ einbringt: „Selbst für 1,10 mit der hustenden und deswegen attraktiven Maronilla wollte mir eine Studentin (ausgerechnet eine Studentin!) in einem Bochumer Seminar eine angeblich im Kommilitonenkreis beliebte Deutung vortragen, die derart obszön ist, daß sie hier auf keinen Fall wiederzugeben ist“ (S. 20).

[4] Vgl. zu Martials Panegyrik nun ausführlich Lorenz 2002.

[5] Nauta 2002, 105-120 hat zuletzt ebenfalls die von der Forschung erarbeiteten Widmungsgedichte vermeintlicher libelli einer kritischen Prüfung unterzogen und die Tragfähigkeit der libellus-Theorie angezweifelt.

[6] S.s Bibliographie ist fast vollständig. Auf Holzberg 2002, Nauta 2002 und Lorenz 2002 (S. zitiert allein die unveröffentlichte Dissertation) konnte er noch nicht zurückgreifen. Allein die Arbeiten von Banta 1998 und Fearnley 1998 fehlen; zu 8,36 und 65 wäre eine Erwähnung von Darwall-Smith 1996, 130-133, 171, 193f. und 204 sinnvoll gewesen, den S. doch für seinen Kommentar zu 8,39 heranzieht.

[7] Wenn S. die Pointe von 8,27 ‚morere’ (v. 2) mit „‚Verreck!’“ wiedergibt, dient dies offenbar zur Illustrierung der Tatsache, dass „Martial den schweren Versschluß – wie sonst oft – nicht durch ein Monosyllabon abmildert“ (S. 259), doch dürften weder Martials Wortgebrauch noch der Versbau den deutschen Begriff rechtfertigen. 8,64,12 tu nobis, Clyte, iam senex esse videris übersetzt S. etwas unglücklich mit: „[I]n unseren Augen, Clytus, bist du doch schon ein Vollgreis“. Zu erwähnen ist noch die Übersetzung von 8,72, bei der S. sich leider nicht so sehr um die Verständlichkeit des deutschen Textes bemüht hat wie bei den übrigen Epigrammen: „Noch nicht schmuck mit Purpur bekleidet, noch vom groben Biß des trockenen Bimssteines geglättet, schickst du dich, mein Büchlein, doch schon an, dem Arcanus zu folgen, den die Perle der Städte, Narbo, [5] das Narbo Paterna des gelehrten Votienus, zu ihren Gesetzen und den jährlich wechselnden Rutenbündeln zurückkehren heißt“ (8,72,1-6).

[8] Einige Deutungen ließen sich allerdings noch ergänzen. So hat S. zwar sicher Recht, wenn er 8ep. als literarische Apologie des hohen Anteils von Kaisergedichten an Buch 8 liest. Aber angesichts der Tatsache, dass Martial in der Epistel, wie S. richtig anmerkt (S. 63f.), auf die Popularität seiner früheren, obszönen Bücher hinweist, ist darüber hinaus auch eine Lektüre von 8ep. als einer Rechtfertigung eines von Obszönitäten freien Buchs möglich. Weiterhin stimme ich S. zu, wenn er zu dem Namen Gaurus in 8,27 anmerkt: „Die bisweilen für Mart. 9.50 vermutete Identität des dort genannten Adressaten Gaurus mit Martials „Rivalen“ Statius kann für das vorliegende Epigramm keinerlei Relevanz haben“ (S. 258). Allerdings ist gerade die Tatsache, dass der Gaurus aus 8,27 überhaupt keine „Ähnlichkeit“ mit Statius hat, ein durchaus relevantes Argument gegen die Identifizierung einer Figur dieses Namens mit Statius (vgl. Garthwaite 1998, 168).

[9] Vgl. z.B. Catull 5; 16; Mart. 1,35; Lorenz 2002, 27.

[10] Vgl. zu 8,75 ausführlich Lorenz (im Druck).

[11] Vgl. die Ausführungen zu „Bildepigrammen“ bei Lausberg 1982, 191f. und die dort folgenden Interpretationen einzelner Gedichte (192-245). S. verweist auf Lausbergs Ausführungen, die seine literarhistorische Einordnung allerdings keineswegs bestätigen.